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Asbestzementplatten: Das sollten Eigentümer und Bauherren beachten

  • 1. März
  • 2 Min. Lesezeit

Über viele Jahrzehnte hinweg wurden Asbestzementplatten im Dachbau eingesetzt. Sie galten als robust, hitzebeständig und kostengünstig. Heute ist bekannt, dass es sich dabei um einen Gefahrstoff handelt, der insbesondere bei Sanierungs- oder Rückbauarbeiten besondere Vorsicht erfordert.


Asbestzementplatte

Woran erkennt man Asbestzementplatten und wann ist Vorsicht geboten?

Eine sichere Identifizierung allein durch Sichtprüfung ist meist nicht möglich. Dennoch gibt es Anhaltspunkte, die auf asbesthaltige Materialien hindeuten können:


  • Baujahr des Gebäudes: Dächer, die vor 1993 eingedeckt wurden, enthalten häufig Asbest.

  • Typische Ausführungen: Wellenplatten oder flache Fassadenplatten, meist in grauer Farbgebung, teils beschichtet.

  • Herstellerkennzeichnungen: Einige Platten weisen eingeprägte Kürzel oder Produktionsangaben auf.


Da optische Merkmale jedoch täuschen können, bringt letztlich nur eine Materialprobe mit anschließender Laboranalyse eindeutige Sicherheit.


Warum stellt Asbest ein Risiko dar?

In fest gebundener Form, etwa in Zementplatten, sind Asbestfasern zunächst recht stabil eingebunden. Problematisch wird es, sobald die Platten beschädigt, bearbeitet oder gebrochen werden.

Dabei können feine Fasern freigesetzt werden, die beim Einatmen schwerwiegende Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs verursachen können. Auch Umweltbereiche können belastet werden, wenn Fasern unkontrolliert in Luft oder Boden gelangen.


Strenge Vorgaben beim Rückbau

Der Rückbau von Asbestzementplatten ist in Deutschland klar geregelt und darf ausschließlich durch zugelassene Fachbetriebe erfolgen. Dabei sind insbesondere folgende Schritte einzuhalten:


  1. Gefährdungsbeurteilung und PlanungErstellung eines Arbeits- und Rückbauplans unter Beachtung der TRGS 519.

  2. Umfangreiche SchutzmaßnahmenVerwendung geeigneter Schutzanzüge, Atemschutzmasken sowie staubarmer Arbeitsverfahren.

  3. Demontage ohne BeschädigungDie Platten werden möglichst unversehrt entfernt – ein Brechen oder Zerschneiden ist zu vermeiden.

  4. Sichere VerpackungTransport in zugelassenen Big Bags oder speziellen Folienverpackungen mit eindeutiger Kennzeichnung „Asbest“.

  5. Ordnungsgemäße EntsorgungÜbergabe an dafür zugelassene Deponien oder spezialisierte Entsorgungsanlagen.


Übereinander gestapelte Asbestzementplatten

Wer darf Asbest entsorgen und warum Eigenleistung keine Lösung ist

Der Umgang mit Asbest unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Rückbau und Entsorgung dürfen ausschließlich von qualifizierten Fachbetrieben mit entsprechender Zulassung nach TRGS 519 durchgeführt werden.


Privatpersonen verfügen in der Regel weder über die notwendige Fachkunde noch über die vorgeschriebene Schutzausrüstung oder geeignete technische Verfahren. Unsachgemäße Arbeiten können zu einer erheblichen Freisetzung gefährlicher Fasern führen mit gesundheitlichen Risiken für alle Beteiligten sowie Belastungen für die Umwelt.


Asbestsanierungen gehören daher konsequent in professionelle Hände im Interesse von Gesundheitsschutz, Umweltsicherheit und rechtlicher Absicherung.


Fazit: Wie sollte man bei Asbest auf dem Dach vorgehen?

Werden asbesthaltige Dachplatten festgestellt, ist besonnenes und fachgerechtes Handeln gefragt. Der Rückbau erfordert Erfahrung, Spezialtechnik und die konsequente Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorgaben für ein sicheres Gebäude und eine unbelastete Umwelt.


Bildnachweis: shutterstock.com


 
 
 

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