top of page
shutterstock_2700242277 k.jpg

Altholzklassen im Überblick: Welches Holz darf wohin?

11. Okt.
2 Min. Lesezeit

Dachstuhl, Fenster oder Gartenzaun: Wenn Holz seinen Dienst getan hat, stellt sich die Frage, was damit passiert. Die Antwort hängt von der Altholzklasse ab. Sie entscheidet, ob das Holz recycelt, verbrannt oder als Sonderabfall entsorgt werden muss. Wir zeigen, wie die Einteilung funktioniert und worauf es in der Praxis ankommt.


Altholz oder Abfall: wo liegt der Unterschied?

Als Altholz gilt gebrauchtes Holz, das bereits in Gebäuden, Möbeln, Verpackungen oder im Außenbereich verbaut war. Anders als frisches Holz kann es Beschichtungen, Klebstoffe oder Holzschutzmittel enthalten. Diese Zusätze bestimmen, wie das Material später behandelt werden darf. Rechtliche Grundlage ist die Altholzverordnung (AltholzV).


Eine ungeordnete Deponie oder ein Haufen aus verschiedenartigen, verwitterten Altholzteilen. Zu sehen sind lose, teils mürbe Balken, alte Bretter mit abblätternder Farbe sowie zerbrochene Holzrahmen und Fensterteile, die kreuz und quer übereinanderliegen.

Was bedeuten A I, A II, A III und A IV?

Die Verordnung kennt vier Altholzklassen. A I steht für naturbelassenes Holz, etwa Paletten oder Konstruktionsholz ohne Anstrich. A II umfasst verleimtes, lackiertes oder beschichtetes Holz ohne Holzschutzmittel, zum Beispiel Möbel oder Spanplatten. A III beschreibt Holz mit halogenorganischen Beschichtungen, die zum Beispiel in manchen Lacken vorkommen. A IV ist die kritischste Klasse: Sie betrifft Holz, das mit Holzschutzmitteln wie Teeröl behandelt wurde, etwa Bahnschwellen oder Masten.


Welche Rolle spielen Schadstoffe im Altholz?

In älteren Gebäuden steckt oft mehr in den Bauteilen, als man ihnen ansieht. Frühere Holzschutzmittel, etwa PCP oder Lindan, galten lange als Standard und sind heute als gesundheitsschädlich bekannt. Auch PCB-haltige Anstriche und Dichtstoffe können Holz belasten. Gerade bei Gebäuden, die vor den 1990er-Jahren gebaut wurden, ist deshalb Vorsicht geboten.


Wie gelingt die richtige Einstufung der Altholzklassen?

Wer Altholz entsorgen möchte, sollte es sortenrein trennen und nicht mischen. Wird belastetes mit unbelastetem Holz vermengt, gilt im Zweifel die gesamte Menge als belastet, und die Entsorgung wird teurer. Hilfreich sind eine Bestandsaufnahme vor Beginn der Arbeiten sowie Proben aus verdächtigen Bauteilen. Eine fachliche Bewertung und gegebenenfalls eine Laboranalyse geben Gewissheit.


Warum lohnt sich der richtige Umgang mit Altholz?

Unbelastetes Altholz ist ein wertvoller Rohstoff. Es kann zu neuen Holzwerkstoffen verarbeitet oder zur Energiegewinnung genutzt werden. Wer korrekt trennt und dokumentiert, schont die Umwelt, spart Kosten und ist rechtlich auf der sicheren Seite.


Ein geordneter Stapel aus schweren, alten Holzbalken und Kanthölzern. Die grauen, sonnengebleichten Oberflächen zeigen typische Trocknungsrisse, Maserungen und unregelmäßige Kanten, während einige Balken im Hintergrund eine dunklere, rötlich-braune Färbung aufweisen.

Fazit: Wissen schützt vor Mehrkosten

Die Altholzklassen sorgen dafür, dass jedes Holz auf dem passenden Weg entsorgt wird. Wer sie kennt und beim Rückbau berücksichtigt, schützt Mensch und Umwelt und vermeidet unnötige Ausgaben. Im Zweifel gilt: lieber einmal mehr prüfen lassen.

Als Epox Entsorgungs GmbH sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um Schadstoffe und Altholz und beraten Sie gern persönlich zu Ihrem Projekt.


Kontaktieren Sie uns gern:


Epox Entsorgungs GmbH

Am Hirschfeld 13

86579 Waidhofen

Telefon: 08443 76 330 20

Bildnachweis: Epox Entsorgungs GmbH, shutterstock.com

 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page